Mit dem Beginn der Ausschreibung der Planung der neuen Carolabrücke rückt der Wiederaufbau in greifbare Nähe. In diesem Zusammenhang hat die Initiative Carolabrücke ein Konzept erarbeitet und geprüft, inwiefern eine historisierende Variante im Rahmen des Planungswettbewerbs realisierbar wäre.
Als Grundlage hat die Initiative in ausgedehnter Öffentlichkeitsarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gemeinsam versucht, einen Entwurf zu entwickeln, der sowohl die Bauweise der historischen Königin-Carola-Brücke aufgreift, als auch in seiner Gestalt den Anforderungen der Zukunft und des anstehenden Planungswettbewerbes gerecht werden kann. Im Ergebnis entstand eine Bogenbrücke auf Basis der historischen Brücke, deren Pfeilerstandorte ausschließlich denen der 1971 gebauten Carolabrücke entsprechen und somit in der Mitte eine Spannweite von 120 m aufweist.
Im Auftrag der Initiative führte der Dresdner Architekt Dipl.-Ing. Philipp Hänicke eine planungsrechtliche Stellungnahme auf Basis des Rechtsgutachtens der Kanzler Redeker, Sellner und Dahs vom April 2025 durch. In seiner Betrachtung wurde festgestellt, dass laut Gutachten nach der Rechtsprechung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Gesetzesbegründung zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ohne Kapazitätserhöhung des Verkehrsweges keine Erheblichkeit der baulichen Änderung und somit keine Planfeststellungspflicht besteht. Nur nach enger Auslegung des §17 FStrG wäre eine Planfeststellungspflicht begründbar; diese würde aber nur von Gerichten nach Klagen verhängt werden. Das Risiko von Klagen ist generell als sehr niedrig einzuschätzen, da selbst bei Beantragung eines Plangenehmigungsverfahrens nur das Benehmen mit den direkten Betroffenen hergestellt werden müsste.
Sollte zudem die Stadt entscheiden, die Bundesstraße B170 an die Westseite Dresdens zu verlegen, sodass diese bei dem Ersatzneubau der Carolabrücke keine Rolle mehr spielt, so entfallen die Anforderungen nach FStrG. Maßgeblich sollte dann die Rechtsprechung nach BImSchG sein, sodass davon auszugehen ist, dass dann der Ersatzneubau in historisierender Variante ohne Kapazitätserhöhung planfeststellungsfrei sein sollte.
Im Ergebnis der Stellungnahme wird in jedem Fall „ein Ersatzneubau in Form eines Entwurfs ähnlich der vorliegenden Visualisierung in historisierender Bauweise als grundsätzlich planfeststellungsfrei eingeschätzt.“
Die Initiative Carolabrücke erwartet, dass die Stadt den in von 26.000 Unterstützern unterzeichneten Petitionen gezeigten Willen der Stadtgesellschaft in den Planungsprozess mit einbindet. Da nachweislich ein historisierender Entwurf planfeststellungsfrei möglich ist, fordert die Initiative, dass mindestens einer der vier einzureichenden Entwürfe als historisch angelehnte Bogenbrücke realisiert wird, um der Stadt und der Bürgerschaft im Rahmen der demokratischen Teilhabe eine freie Entscheidung über das Aussehen der neuen Carolabrücke zu ermöglichen.
